Neue Corona-Regeln ab dem 11. November 2021

Gemäß den Vorgaben der hessischen Landesregierung treten am
11. November 2021 verschärfte Corona-Regeln in Kraft, die auch
für Sportvereine verbindlich sind. Im Rahmen der 3G-Regel für alle
Innenräume gelten neben dem Impf- und Genesenennachweis nur
noch PCR-Tests (max. 48 Std. alt) als gültiger Testnachweis.
Damit entfällt auch die Möglichkeit des Selbsttests vor Ort unter Aufsicht.
Dies gilt auch bei Sportangeboten, die im Freien stattfinden, sobald
Vereinsheime, Umkleiden und Duschen betreten werden.

Ausnahmen:
Bei Kindern und Jugendlichen gilt weiterhin das Testheft der Schule als anerkannter Testnachweis. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren, die nicht mehr zur Schule gehen, gilt weiterhin ein Antigen-Schnelltest als anerkannter Testnachweis. Bei Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, gilt weiterhin ein Antigen-Schnelltest zusammen mit dem Attest als anerkannter Testnachweis.